Elektrischen Zigaretten Infos von Freesmoke

E-Zigaretten Blog mit Infos zu Produkten, Modellerklärungen, Gebrauchsanleitungen, Bestell- und Zahlungsabwicklung und Einsteiger Infos.

Elektrische Zigaretten raucht man nicht nur in Hollywood

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Freesmoke Info geht online!

no-smoking

Unser Freesmoke E-Zigaretten Blog mit Infos zu Produkten, Modellerklärungen, Gebrauchsanleitungen, Bestell- und Zahlungsabwicklung und Einsteiger Infos geht online. Wir haben schon einen Teil unserer Information aufgearbeitet und hier veröffentlicht.
Wir werden nach und nach alle vorhandenen Infos von Freesmoke.eu auf Freesmoke.info auslagern.

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Ministerin Steffens ignoriert eigenes Gutachten

Brett vorm Kopf

Seevetal (ots) - Der Konsum von eZigaretten ist kein “Rauchen” im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, welches das NRW Gesundheitsministerium Ende 2011 in Auftrag gegeben und bisher nicht veröffentlicht hatte, da das Resultat nicht zur geplanten Strategie passte. Der Vorsitzende der Piratenfraktion im Landtag hat die Ministerin gebeten, das Rechtsgutachten zur elektrischen Zigarette zur Verfügung zu stellen.

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E-Zigaretten Neueinsteiger Infos

Freesmoke

Achten Sie beim Kauf ihrer elektrischen Zigarette immer auf Qualität. Freesmoke.eu ist bereits seit über 5 Jahren auf dem Markt und verkauft nur geprüfte Ware. Keine billigen Kopien. Alle Depots und E-Liquids kommen bei uns aus der Apotheke und nicht aus China. Wer billig kauft, kauft meist zweimal. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Wir rufen Sie auch gerne zurück.

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Gericht entscheidet für E-Raucher

Urteil e-zigaretten

Hamburg – Am Ende könnte eine Änderung des Tabakwaren-Gesetzes stehen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln am Montag zeichnet sich ein weiterer Etappensieg für die Hersteller von E-Zigaretten ab. In Frage steht, ob die elektronischen Kippen als Arznei- oder Genussmittel einzustufen sind. Im ersteren Fall gäbe es sie in der Apotheke, im letzteren landeten sie an der Supermarkt-Kasse.

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Urteil: E-Zigarette ist kein Arzneimittel

no-smoking

Köln (RPO) Die E-Zigarette ist einem Gerichtsurteil aus Nordrhein-Westfalen zufolge auch mit nikotinhaltiger Flüssigkeit kein Arzneimittel, das einer Zulassung bedarf. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte am Montag, Nikotin könne zwar auch ein Arzneistoff sein. In der E-Zigarette habe der Stoff jedoch nicht die dafür nötige therapeutische Zweckbestimmung. Es gehe vielmehr darum, das Verlangen nach Nikotin zu befriedigen.

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Studie: E-Zigarette geht nicht aufs Herz

Rauchen erlaubt!

Das erfreut das Herz so mancher Raucher: Die elektronische Zigarette schadet Herz und Gefäßen weniger als eine herkömmliche Zigarette. Das haben Wissenschaftler auf dem ESC vorgestellt. Einige meinen sogar: Die E-Zigarette kann Rauchern beim Aufhören helfen.

An ihrer Studie nahmen teil: 20 konventionelle Raucher und 22 ehemalige Zigarettenraucher, die jetzt Nikotin über E-Zigaretten konsumierten.

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Steht das Verbot für E-Zigaretten vor dem Aus?

Urteil e-zigaretten

Essen. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) erhält juristischen Gegenwind für ihre Warnung vor E-Zigaretten. Das Oberverwaltungsgericht Münster betrachtet die E-Zigaretten als Genussmittel – und nicht wie Steffens als Arzneimittel. Damit wäre dem Verbot die Grundlage entzogen.

Das Verbot der E-Zigarette in NRW könnte kippen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) einen Hinweis erteilt, dass ihre Warnung vor der elektrischen Zigarette und damit das Verkaufsverbot rechtswidrig sei.

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Schweiz: Elektronische Zigaretten steuerfrei

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Bern – Das Parlament hat den Bundesrat im Dezember 2011 mit der Annahme der Motion 11.3178 von Ständerat Roberto Zanetti “Befreiung von der Tabaksteuer für elektronische Zigaretten” beauftragt, künftig auf die Besteuerung von elektronischen Zigaretten zu verzichten. Diesem Auftrag kommt der Bundesrat mit der vorliegenden Änderung der Tabaksteuerverordnung nach.

Neu gelten elektronische Zigaretten nicht mehr als steuerpflichtige Ersatzprodukte. Klargestellt wird ebenfalls, dass sämtliche beim Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) registrierten Rauchentwöhnungsprodukte nicht als Ersatzprodukte im Sinne des Tabaksteuergesetzes zu betrachten und deshalb von der Steuerpflicht ausgenommen sind.

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