Bern – Das Parlament hat den Bundesrat im Dezember 2011 mit der Annahme der Motion 11.3178 von Ständerat Roberto Zanetti “Befreiung von der Tabaksteuer für elektronische Zigaretten” beauftragt, künftig auf die Besteuerung von elektronischen Zigaretten zu verzichten. Diesem Auftrag kommt der Bundesrat mit der vorliegenden Änderung der Tabaksteuerverordnung nach.
Neu gelten elektronische Zigaretten nicht mehr als steuerpflichtige Ersatzprodukte. Klargestellt wird ebenfalls, dass sämtliche beim Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) registrierten Rauchentwöhnungsprodukte nicht als Ersatzprodukte im Sinne des Tabaksteuergesetzes zu betrachten und deshalb von der Steuerpflicht ausgenommen sind.
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